Bei Kasse bleiben in der Krise

  • Leben & Finanzen
  • 10.04.2020

Heilberufler ernten gerade viel Applaus. Angemessene Bezahlung wäre vielen lieber – erst recht denjenigen, die noch in der Ausbildung stecken. Welche Verdienstregeln gelten, wenn du freiwillig im Krankenhaus hilfst? Läuft das BAföG weiter, wenn die Uni dicht hat? Damit du im News-Dschungel den Überblick behältst, geben wir hier Antworten auf die wichtigsten Fragen für angehende Mediziner und Pharmazeuten.

Ein Finanz-FAQ für Studis

Auch wenn die Fakultäten geschlossen sind und das Semester später beginnt: Laut Bundeswissenschaftsministerin Anja Karliczek sollen Studis mit BAföG-Anspruch die Förderung auch in Lockdown-Zeiten weiter bekommen. Deine Uni hat Prüfungen abgesagt oder du überschreitest die Regelstudienzeit, weil der Lehrbetrieb eingestellt ist? Keine Sorge, in den allermeisten Fällen fließt die Förderung trotzdem. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass du an angebotenen Online-Lehrveranstaltungen teilnimmst. Wer jetzt in der Gesundheitsversorgung mithilft oder einen Job zum Beispiel in der Erntehilfe übernimmt, profitiert außerdem von einer Gesetzesänderung: Das zusätzliche Einkommen wird nur in dem Zeitraum aufs BAföG angerechnet, in dem du in diese Tätigkeit übernimmst - und auch nur die Summe, die 450 Euro im Monat übersteigt. Du musst das BAföG-Amt aber unbedingt informieren, wenn Du eine derartige Aufgabe annimmst.

 

Die Mutter in Kurzarbeit, die Vater gerade ganz ohne Mutter ohne Job? Wenn das Geld nicht mehr für deine Unterstützung reicht, kannst du jetzt einen BAföG-Antrag stellen. Weil normalerweise das Elterneinkommen aus dem vorvergangenen Jahr dafür zählt, musst du zugleich einen Aktualisierungsantrag einreichen, der das gegenwärtig geringere Einkommen belegt. Wer bereits BAföG bekommt, kann jetzt ebenfalls einen Aktualisierungsantrag stellen. Gezahlt wird unter Vorbehalt: Falls sich später herausstellt, dass deine Eltern im laufenden Jahr doch mehr verdient haben, musst du das zusätzliche Geld zurückzahlen. Insofern kann es auch finanziell sinnvoller sein, sich während der Corona-Krise als Helfer im Gesundheitswesen zu engagieren. Ein Studienkredit ist ebenfalls möglich.

Viele Studierenden-Organisationen haben gefordert, dass der Staat auch für Hochschüler in Finanznot eine Corona-Soforthilfe einführt. Bislang aber fanden sie damit kein Gehör. Unter Umständen können Studierende andere öffentliche Hilfen beantragen: Wer die BAföG-Kriterien erfüllt, hat in manchen Fällen die Chance auf Wohngeld. Du studierst derzeit nur in Teilzeit oder hast ein Urlaubssemester eingelegt, weil du krank bist, schwanger oder deine Kinder versorgen musst? Dann kannst du möglicherweise Arbeitslosengeld II beantragen. Im Moment wird auch diskutiert, die Grundsicherung weiteren Studierenden zugänglich zu machen, etwa in Form eines Darlehens. Die Sozialberatungen der Studentenwerke geben Auskunft dazu. Kurzarbeitergeld dagegen kann zum Beispiel nur bekommen, wer zuvor sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Auch Selbstständigen-Soforthilfe für nebenbei freiberuflich arbeitende Studierende gibt es nur selten, weil das Studium als Haupttätigkeit gilt.  

Wer während der Corona-Krise in Finanznöte gerät, darf zwar nicht einfach aufhören, seine Rechnungen zu bezahlen. Laut einem neuen Gesetz können aber zum Beispiel Vermieter niemandem kündigen, der mangels Einkommen zwischen dem 1. April und dem 30. Juni 2020 seine Miete vorübergehend schuldig bleibt. Innerhalb von zwei Jahren muss der Mietrückstand aber ausgeglichen werden. Das Geld reicht nicht mehr für Strom, Telefon- oder Internetanschluss? Auch hier gilt bis Juli 2020 eine Schonfrist – bis dahin dürfen die Anbieter säumigen Zahlern nicht die Leitungen abklemmen. Bei anderen laufenden Zahlungsverpflichtungen lohnt sich ein genauer Blick: Solange zum Beispiel ein Fitnessstudio geschlossen hat, müssen Mitglieder ihre Beiträge auch nicht bezahlen. In einem Verein sieht die Rechtslage möglicherweise anders aus: Oft ist hier keine konkrete Leistung vereinbart, die Mitgliedsbeiträge dienen hauptsächlich dem Fortbestehen des Vereins – man kann sie nicht zurückfordern.

Die Bundesregierung betont immer wieder: Heilberufs-Studierende, die jetzt die Gesundheitsversorgung unterstützen, sollen keine finanziellen Nachteile erleiden. Zumindest wird das Entgelt, dass sie für ihre Tätigkeit erhalten, nur auf die BAföG-Monate angerechnet, in denen sie tatsächlich im Einsatz sind. Doch abgesehen davon fehlt es momentan vielerorts noch an klaren Regelungen. Wer zum Beispiel bislang nach § 8 SGB IV geringfügig beschäftigt war und jetzt durch sein Engagement mehr verdient, kann sozialversicherungspflichtig werden. Wie die BVMD bemängelt, kann das Hilfseinsätze sogar verhindern: beispielsweise dann, wenn Unikliniken es ablehnen, Studierende doppelt anzustellen. Im Zweifel ist es sinnvoll, sich zumindest telefonisch beim zuständigen Studentenwerk beraten zu lassen.  

Prinzipiell ja. Sofern du den Mietvertrag unterschrieben hast, gelten die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen. Das gilt sowohl für Zimmer in Wohnheimen als auch für privat vermietete Wohnungen. Oft lohnt es sich aber, den jeweiligen Vermieter zu kontaktieren, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.     

Wer ein Urlaubssemester einlegt, darf grundsätzlich in dieser Zeit keine Studienleistungen erbringen und nicht an Prüfungen teilnehmen. Du bekommst BAföG? Dann solltest du dich unbedingt vorher informieren, wie sich die Auszeit auf deinen Förderanspruch auswirkt. Für Urlaubssemester besteht normalerweise kein BAföG-Anspruch. In seltenen Fällen ist es möglich, während eines Urlaubssemesters Arbeitslosengeld II zu erhalten. Die Sozialberatungen der Studentenwerke informieren dazu, was im Einzelnen zu bedenken ist.

Wenn etwa eine Airline einen Flug von sich aus streicht, hast du eigentlich das Recht auf die komplette Erstattung des Ticketpreises. Viele Fluggesellschaften bieten aber stattdessen Umbuchungen oder Gutscheine an. Wichtig ist, dass du deine Forderung an den Anbieter belegen kannst, zum Beispiel indem du sie als Einschreiben mit Rückschein versendest. Bekommst du dein Geld trotzdem nicht zurück, kannst du dich zum Beispiel an die Verbraucherzentralen wenden. Diese betonen, dass ihrer Ansicht nach Rückerstattungen auch dann fällig sind, wenn ein Einreiseverbot besteht. Ob du die Mietkosten für eine nicht genutzte Unterkunft im Ausland zahlen musst, hängt allerdings meist vom jeweiligen Landesrecht ab. Umso wichtiger ist es, schnell zu handeln, zum Beispiel den dortigen Vermieter zu kontaktieren.        

Du wünscht dir Beratung dazu, wie du in Corona-Zeiten deine Studienfinanzierung sicherst? Oder du hast Fragen dazu, was jetzt bei einem Auslandssemester besonders zu beachten ist? Die Studentenberater der apoBank helfen dir gerne weiter!