BAföG für Beginner

BAföG beantragen Studium
  • Studium & Lernen
  • 21.08.2017

Studienkosten, Miete, Lebensmittel, Bus- und Bahntickets, Kleidung, Freizeit, Kultur, Sport: 913 Euro braucht der Durchschnittsstudent im Monat! Das hat das Deutsche Studentenwerk im Rahmen der 21. Sozialerhebung ermittelt. Den Großteil zahlen die Eltern. Zwei Drittel der Studierenden arbeiten zusätzlich neben dem Studium und ein Viertel erhält finanzielle Unterstützung durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG genannt.

Wir erklären, dir, wer Anspruch auf BAföG hat und wie du es beantragst. Außerdem erfährst du, wann und in welcher Höhe das zinslose Darlehen zurück gezahlt werden muss.

BAföG kann in der Regel jeder deutsche Studierende beantragen. Kommst du aus einem europäischen Mitgliedsstaat bzw. besitzt du eine Daueraufenthaltsbescheinigung, dann hast du ebenfalls die Möglichkeit, BAföG zu erhalten. In § 8 BAföG kannst du alles ganz genau nachlesen.

Die Altersgrenze für eine Förderung mit BAföG liegt bei 30 Jahren. Wer erst nach seinem 30. Geburtstag das Studium aufnimmt, wird nur unter bestimmten Voraussetzungen gefördert. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn du dein Kind betreust und deshalb die Aufnahme deines Studiums verschieben musstest.

Die Förderung nach BAföG geht zunächst von dem Bedarfssatz aus (s. Tabelle).

Hiervon werden dann das eigene Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen deiner "besseren Hälfte" (falls du verheiratet bist) und deiner Eltern - genau in dieser Reihenfolge - abgezogen. Das Gesetz sieht bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen aber sogenannte Freibeträge vor. Das bedeutet, dass nur das die jeweiligen Freibeträge übersteigende Einkommen anzurechnen ist. Mithilfe eines BAföG-Rechners kannst du dir vorab in etwa ausrechnen, wie hoch deine BAföG-Förderung sein könnte.  

Als Faustregel gilt:

   Bedarf nach dem BAföG (s. Tabelle)
-  anrechenbares Einkommen und Vermögen des Studierenden und anrechenbares Einkommen der Ehegatten und der Eltern
= Förderungsbetrag nach BAföG

Für deinen BAföG-Nebenverdienst hast du einen Freibetrag von 5.400 € im Jahr. Das bedeutet, dass du 450 Euro pro Monat verdienen darfst, ohne dass das BAföG gekürzt wird.

Auch ein Pflichtpraktikum im Ausland, das du im Rahmen deines deutschen Studiums absolvierst, kann bei einer Mindestdauer von zwölf Wochen durch das BAföG unterstützt werden. Im Gegensatz zum Auslandsstudium gibt es für dein Praktikum im Ausland keine Auslandszuschläge. Du bekommst aber auch hier Zuschläge zu den An- und Abreisekosten und zur Krankenversicherung. Der Antrag auf Auslandsförderung sollte möglichst mindestens sechs Monate vor Abreise gestellt werden. Achtung: Dein BAföG-Amt für deinen Auslandsantrag ist NICHT dasselbe wie für Deinen Inlandsantrag. Wenn du z. B. in Berlin studierst und dich bisher an das Studentenwerk in Berlin gewendet hast, jetzt aber ein Praktikum in Neuseeland absolvieren willst, dann ist das Studentenwerk Frankfurt (Oder) für dich zuständig. Weitere Infos kannst du hier nachlesen. 

Den Antrag auf BAföG zu stellen, lohnt sich! Denn sollte dir eine Förderung zustehen, dann bekommst du die Hälfte des monatlichen Betrages vom Staat "geschenkt", die andere Hälfte wird dir als zinsloses Darlehen gewährt. 

Das Gute an dem zinslosen Staatsdarlehen ist, dass du fünf Jahre nach Ende deines Studiums maximal 10.000 Euro zurückzahlen musst. Das Darlehen kannst du in Mindestraten von 105 Euro im Monat bis zu 20 Jahren zurückzahlen!

Sobald du in der Uni eingeschrieben bist und du deine Immatrikulationsbescheinigung und alle weiteren Unterlagen (Einkommensnachweise, Mietbescheinigung etc.) in der Tasche hast, solltest du den Antrag beim zuständigen Amt stellen, denn die Bearbeitungsdauer kann durchaus mehrere  Wochen in Anspruch nehmen. Abzugeben ist der Antrag im Amt für Ausbildungsförderung ("BAföG-Amt"). Meist ist das BAföG-Amt an das jeweilige Studentenwerk der Hochschule angegliedert und im selben Gebäude zu finden.

Du kannst BAföG auf drei Wegen beantragen:

  1. Du füllst Papierformulare aus und gibst sie unterschrieben bei deinem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung ab. Die Formulare bekommst du dort vor Ort.
  2. Du nutzt die im Internet bereitgestellten Formulare, bearbeitest sie am PC und druckst diese anschließend aus.
  3. Die dritte Variante ist ganz neu: Durch elektronische Antragstellung mittels eID oder De-Mail. Diese technischen Verfahren ermöglichen die sichere Übermittlung von Daten und Dokumenten über das Internet. Der Vorteil: Der Antrag muss nicht ausgedruckt werden!

Weitere Tipps und Infos findest du in der BAföG-Broschüre des Ministeriums für Bildung und Forschung

Wenn du keinen Anspruch auf BAföG hast, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld beantragen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die BAföG-Förderungsdauer überschritten ist oder du Leistungen von Begabtenförderungswerken erhältst (§ 2 Absatz 6 Nr. 2 BAföG). Weitere Infos findest du hier.

Studierende haben in der Regel keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II - kurz ALG II oder umgangssprachlich "Hartz IV" genannt -, da sie BAföG beziehen können. Allerdings gibt es einige Ausnahmen. Zum Beispiel können Studierende an Hochschulen, die bei ihren Eltern wohnen, unter bestimmten Voraussetzungen nach § 7 Absatz 6 Nr. 2 Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II) eine Aufstockung zur BAföG-Förderung erhalten. Ob dies für dich in Frage kommt, erfährst du am Schnellsten in der Sozialberatungsstelle deines Studentenwerkes.